kanzlei für arbeitsrecht, zivilrecht & vertragsrecht -> rechtsanwältin valentine reckow | berlin

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Beratung

Die Gebühren für die anwaltliche Beratung und Gutachtertätigkeit sind seit dem 01.07.2006 nicht mehr gesetzlich geregelt und sollen mit dem Mandanten vereinbart werden. Für Verbraucher gilt jedoch eine gesetzliche Höchstgrenze von 190,- € zuzüglich Mehrwertssteuer für die telefonische oder mündliche Erstberatung bzw. Erteilung eines Rats.

Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung

Für die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in zivil- und arbeitsrechtlichen Angelegenheiten richtet sich die Höhe der anfallenden Gebühren nach dem maßgeblichen, im Einzelfall zu ermittelnden Gegenstands- oder Streitwert.

Wenn zum Beispiel ein bezifferbarer Geldbetrag gefordert wird, richtet sich der Gebührenstreitwert nach dieser Forderung. In nichtvermögensrechtlichen Streitigkeiten bestimmt das Gericht unter Berücksichtigung der Einzelfallumstände, insbesondere des Umfangs und der Bedeutung der Sache und der Vermögens- und Einkommensverhältnisse den Streitwert nach eigenem Ermessen. Daneben gibt es zahlreiche Sonderregelungen zur Bemessung des Gebührenstreitwerts.

Ich gebe Ihnen selbstverständlich gerne Auskunft darüber, welche Gebühren und Kosten Sie in Ihrem Fall zu erwarten haben.

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