kanzlei für arbeitsrecht, zivilrecht & vertragsrecht -> rechtsanwältin valentine reckow | berlin

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Bei Kündigungen vertrete ich Sie außergerichtlich und gerichtlich. Die Wirksamkeit einer Kündigung kann von vielen Faktoren abhängig sein.

Eine Kündigung kann z. B. wegen eines Formmangels unwirksam sein, gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen oder nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) unwirksam sein.

Im Rahmen eines Kündigungsschutzmandats erhalten Sie von mir daher als Erstes eine gründliche Bestandsaufnahme, um alle relevanten Umstände Ihres Falls zu erfassen.

Für gekündigte Arbeitnehmer ist es wichtig zu wissen, dass die Klage nur innerhalb einer Frist von drei Wochen seit dem Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht erhoben werden kann. Nach Erhalt einer Kündigung sollten Sie sich deshalb unbedingt schnell Rechtsrat einholen.