kanzlei für arbeitsrecht, zivilrecht & vertragsrecht -> rechtsanwältin valentine reckow | berlin

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Kosten und Gebühren

Ob ich Sie berate, Ihren Vertrag gestalte, für Sie außergerichtlich tätig bin oder Sie vor Gericht vertrete - meine anwaltlichen Dienstleistungen kosten Geld.

Meine Mandanten sollen über die voraussichtlich anfallenden Kosten und Gebühren nicht im Unklaren gelassen werden. Hierzu gehört es, Sie im ersten Gespräch über die zu erwartenden Kosten und Gebühren und zu informieren, soweit eine Prognose möglich ist.

Soweit ein Rechtsschutzversicherungsvertrag besteht, hole ich nach Mandatserteilung gerne eine Deckungszusage bei Ihrer Versicherung ein.

Meine Vergütung erfolgt auf der Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) oder einer Vergütungsvereinbarung. Für die Kosten eines Gerichtsverfahrens ist das Gerichtskostengesetz (GKG) maßgeblich.

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Beratung

Die Gebühren für die anwaltliche Beratung und Gutachtertätigkeit sind seit dem 01.07.2006 nicht mehr gesetzlich geregelt und sollen mit dem Mandanten vereinbart werden. Für Verbraucher gilt jedoch eine gesetzliche Höchstgrenze von 190,- € zuzüglich Mehrwertssteuer für die telefonische oder mündliche Erstberatung bzw. Erteilung eines Rats.

Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung

Für die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in zivil- und arbeitsrechtlichen Angelegenheiten richtet sich die Höhe der anfallenden Gebühren nach dem maßgeblichen, im Einzelfall zu ermittelnden Gegenstands- oder Streitwert.

Wenn zum Beispiel ein bezifferbarer Geldbetrag gefordert wird, richtet sich der Gebührenstreitwert nach dieser Forderung. In nichtvermögensrechtlichen Streitigkeiten bestimmt das Gericht unter Berücksichtigung der Einzelfallumstände, insbesondere des Umfangs und der Bedeutung der Sache und der Vermögens- und Einkommensverhältnisse den Streitwert nach eigenem Ermessen. Daneben gibt es zahlreiche Sonderregelungen zur Bemessung des Gebührenstreitwerts.

Ich gebe Ihnen selbstverständlich gerne Auskunft darüber, welche Gebühren und Kosten Sie in Ihrem Fall zu erwarten haben.

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Vergütungsvereinbarung

Jedes Mandat hat seine Besonderheiten. Und nicht für jeden Auftrag trifft das RVG eine adäquate oder angemessene Bestimmung. Wird eine Vergütungsvereinbarung abgeschlossen, richten sich Art und Umfang der Vergütung nach dem Umfang meiner Arbeitsleistung und der Bedeutung der Sache für den Mandanten. Deshalb finden Sie hier auch keine Preisliste. Es gibt die Möglichkeit, ein Stundenhonorar, einen festen Gesamtbetrag oder die Abrechnung nach einem bestimmten Streitwert zu vereinbaren.

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