kanzlei für arbeitsrecht, zivilrecht & vertragsrecht -> rechtsanwältin valentine reckow | berlin

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Beitragsseiten

Ich vertrete bewusst sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber und Betriebsräte. Denn nur, wer beiden Seiten kennt, kann die Gegenseite richtig einschätzen.

Aufgrund meiner umfangreichen Erfahrungen und spezialisierten Kenntnisse stehe ich Ihnen bei allen arbeitsrechtlichen Fragen von der Anbahnung bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses kompetent mit Rat und Tat zur Seite und vertrete Sie außergerichtlich und gerichtlich.

Mein Leistungsspektrum umfasst unter anderem folgende Tätigkeiten:

Anbahnung des Arbeitsverhältnisses

Ich berate, unterstütze und vertrete Sie

  • im arbeitsrechtlichen Tagesgeschäft bei Stellenausschreibung und Bewerberauswahl sowie bei der Formulierung von Personalfragebögen und Absagen
  • bei Ansprüchen auf Schadensersatz und Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) im Zusammenhang mit einem Bewerbungsverfahren.

Gestaltung von Arbeitsverträgen u.a. Vereinbarungen

Ich berate, unterstütze und vertrete Sie

  • bei der Gestaltung und Überarbeitung Ihrer Arbeits- und Dienstverträge und anderen arbeitsvertraglichen Vereinbarungen
  • bei der Prüfung auf unwirksame Klauseln im Arbeitsvertrag
  • bei Vertrags-, Aufhebungs- und Abfindungsverhandlungen
  • beim Abschluss einer Betriebsvereinbarung.

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Durchführung des Arbeitsverhältnisses

Ich berate, unterstütze und vertrete Sie

  • rund um das Thema Vergütung, Tariflohn, Mindestlohn, Tarifvertrag und tarifliche Leistungen
  • in Konfliktfällen, bei Mobbing, Benachteiligung und Diskriminierung
  • im Falle einer Abmahnung
  • bei Ihren Fragen zum Mutterschutz, zu Elternzeit und Elterngeld
  • zu Ansprüchen im Zusammenhang mit Urlaub, Krankheit, Arbeitsunfähigkeit, Arbeitsunfall oder beim innerbetrieblichen Schadensausgleich
  • bei Vertragsänderungen durch Vereinbarung oder Änderungskündigung
  • bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche unter Beachtung einer etwa bestehenden Ausschlußklausel.

 

Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Ich berate, unterstütze und vertrete Sie

  • im Vorfeld und nach dem Ausspruch einer Kündigung
  • bei der Prüfung von Befristungen
  • bei Auflösungsverträgen oder Abwicklungsverträgen
  • bei Verhandlungen über Abfindungen in Kündigungsschutzverfahren und im Fall eines Aufhebungsvertrages
  • bei Ihren Fragen zum Arbeitszeugnis und Zeugniskorrekturansprüchen
  • bei allen sonstigen Ansprüchen im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Das Arbeitsrecht bietet viele Möglichkeiten anwaltlicher Interessenwahrnehmung. Die oben stehende Aufzählung ist daher nicht abschließend. Bitte zögern Sie nicht, Kontakt mit mir aufzunehmen. Ich bin gerne für Sie da.

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